Zusammenfassung
Ein Generalübernehmer koordiniert Ihr Bauprojekt von der Planung bis zur Fertigstellung – komplett aus einer Hand. Sie haben nur einen Ansprechpartner, müssen sich nicht mit 15 verschiedenen Handwerkern abstimmen und erhalten feste Zusagen zu Terminen und Kosten. Dieses Modell ist besonders ideal für Gewerbebau, Industriehallen, umfassende Sanierungen und schlüsselfertige Projekte, bei denen Zeitersparnis und Sicherheit im Vordergrund stehen.
Was macht ein Generalübernehmer?
Ein Generalübernehmer (GÜ) übernimmt die komplette Verantwortung für die Planung, Koordination und Ausführung Ihres Bauprojekts. Anders als beim klassischen Bauherrenmodell, bei dem Sie jeden Handwerker einzeln beauftragen müssen, haben Sie beim Generalübernehmer nur einen einzigen Vertragspartner.
Die Kernaufgaben eines Generalübernehmers
Planung & Konzeption
Der Generalübernehmer erstellt oder koordiniert die komplette Bauplanung. Er bindet Architekten, Statiker und Fachingenieure ein, erstellt Ausführungspläne und kümmert sich um alle Genehmigungsverfahren. Die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben liegt vollständig in seiner Verantwortung.
Ausschreibung & Vergabe
Er schreibt alle erforderlichen Gewerke aus und holt Angebote von qualifizierten Nachunternehmern ein. Nach sorgfältiger Prüfung vergibt er die Aufträge und verhandelt Preise sowie Termine. Dabei übernimmt er die Auswahl und Koordination aller Nachunternehmer.
Bauausführung & Steuerung
Die komplette Bauleitung und Objektüberwachung liegt beim Generalübernehmer. Er koordiniert sämtliche Gewerke zeitlich und räumlich, überwacht die Qualität fortlaufend und sorgt für die Einhaltung von Terminen und Budget. Auch das Claim-Management bei Mehrkosten oder Verzögerungen gehört zu seinen Aufgaben.
Abnahme & Übergabe
Der Generalübernehmer organisiert die finale Abnahme mit Ihnen, erstellt Mängellisten und kümmert sich um deren Beseitigung. Er übergibt alle Unterlagen, Wartungsanleitungen und Gewährleistungszusagen und bleibt auch nach Projektende Ihr zentraler Ansprechpartner.
Praxisbeispiel: Werkstatthalle als Generalübernehmer-Projekt
Sie möchten eine 400 m² KFZ-Werkstatt bauen. Ohne Generalübernehmer müssten Sie koordinieren:
- Architekt für Planung & Genehmigung
- Statiker für Standsicherheitsnachweise
- Bodengutachter für Grundstücksprüfung
- Erdbaufirma für Aushub & Fundament
- Stahlbauer für die Hallenkonstruktion
- Dachdecker für Bedachung & Entwässerung
- Trockenbauer für Innenwände
- Elektriker für Starkstrom & Beleuchtung
- Heizungsbauer für Hallenheizung
- Lüftungsbauer für Absauganlagen
- Sanitärinstallateur mit Ölabscheider
- Torbauer für Hallentore
- Bodenleger für Epoxidharz-Beschichtung
- Maler für Wandanstrich
- Außenanlagenbauer für Pflasterarbeiten
Mit Generalübernehmer: Sie schließen einen Vertrag ab – alles andere übernimmt der GÜ.
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalübernehmer?
Diese Frage verwirrt viele Bauherren – zu Recht, denn die Unterschiede sind subtil, aber in der Praxis hochrelevant.
Generalunternehmer (GU): Bau ohne Planung
Der Generalunternehmer führt nur die Bauausführung aus. Sie als Bauherr stellen ihm fertige, baureife Planungsunterlagen zur Verfügung – idealerweise von einem beauftragten Architekten. Der GU koordiniert dann alle ausführenden Gewerke und übernimmt die Bauleitung.
Ihre Aufgaben beim GU-Modell:
- Architekt selbst beauftragen
- Bauantrag selbst stellen
- Planung eigenverantwortlich erstellen lassen
- Bei Planungsfehlern haften Sie selbst
- Planung und Ausführung müssen Sie abstimmen
Vorteile: Mehr Kontrolle über die Planung, oft günstigere Baukosten
Nachteile: Höherer Eigenaufwand, Schnittstellenprobleme zwischen Planer und Ausführung, bei Mängeln unklar: Planungsfehler oder Ausführungsfehler?
Generalübernehmer (GÜ): Alles aus einer Hand
Der Generalübernehmer übernimmt Planung UND Ausführung. Sie schließen einen einzigen Vertrag – der GÜ kümmert sich um alles vom ersten Architektenplan bis zur Schlüsselübergabe.
Ihre Aufgaben beim GÜ-Modell:
- Anforderungsprofil definieren
- Budget festlegen
- Angebot prüfen und Vertrag unterschreiben
- Regelmäßige Baubesprechungen wahrnehmen
- Abnahme durchführen
Vorteile: Minimaler Eigenaufwand, keine Schnittstellenprobleme, klare Haftung, feste Termine und Kosten
Nachteile: Weniger Einfluss auf Details, oft höhere Kosten durch GÜ-Marge
Was ist ein Generalübernehmervertrag?
Der Generalübernehmervertrag ist das zentrale Dokument Ihres Bauprojekts. Er regelt alle Leistungen, Kosten, Termine und Haftungsfragen zwischen Ihnen und dem Generalübernehmer.
Die wichtigsten Vertragsbestandteile
1. Baubeschreibung & Leistungsumfang
Hier wird detailliert festgelegt, was der Generalübernehmer liefert. Die Baubeschreibung sollte präzise definieren: Alle Planungsleistungen (Architektur, Statik, TGA), sämtliche Bauarbeiten bis zur Schlüsselübergabe, technische Ausstattung mit Fabrikat und Qualität, Außenanlagen und Erschließung sowie optionale Sonderleistungen.
„Je detaillierter die Baubeschreibung, desto weniger Raum für spätere Nachträge und Zusatzkosten.“ – Markus Padberg, Generalübernehmer mit über 20 Jahren Erfahrung
2. Vergütung & Zahlungsplan
Der Vertrag legt fest, wie und wann Sie bezahlen. Üblich sind Festpreisvereinbarungen (empfohlen!) oder Pauschalpreise mit definierten Abweichungsgrenzen. Der Zahlungsplan sollte sich an Baufortschritten orientieren, wie z. B.: 10% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung, 20% nach Rohbaufertigstellung, 30% nach Dachdeckung, 25% nach Innenausbau und 15% nach Abnahme.
3. Termine & Bauzeit
Feste Termine sind existenziell für gewerbliche Projekte. Der Vertrag sollte enthalten: verbindlichen Baubeginn, Zwischentermine für kritische Meilensteine, festen Fertigstellungstermin und Vertragsstrafen bei Verzögerung (z. B. 0,1-0,3% der Auftragssumme pro Verzugstag).
4. Gewährleistung & Mängelhaftung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für bewegliche Sachen. Viele Generalübernehmer versuchen, diese Fristen vertraglich zu verkürzen – lassen Sie sich darauf nicht ein!
Prüfen Sie:
- Gewährleistungsfrist mindestens 5 Jahre
- Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche
- Regelung zur Mängelbeseitigung (Fristen!)
- Umgang mit versteckten Mängeln
Diese 5 Klauseln sollten Sie kritisch prüfen
- Nachtragsklauseln: Sind alle Leistungen abschließend definiert oder gibt es Formulierungen wie "etwa", "ca." oder "in Anlehnung an"? Solche Weichzeichner ermöglichen teure Nachträge.
- Baugrundrisiko: Wer trägt Mehrkosten bei unerwartetem Baugrund? Faire Regelung: Bodengutachten erstellen, die dort beschriebenen Maßnahmen sind durch den GÜ zu erbringen, bei Abweichungen des Baugrundes bleibt das Risiko beim Bauherrn.
- Behinderungsanzeigen: Kann der GÜ bei jeder Kleinigkeit die Uhr anhalten und Fristverlängerungen geltend machen?
- Abnahmefiktion: Vermeiden Sie Klauseln wie "gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb 14 Tagen..." – Sie müssen Zeit für gründliche Prüfung haben.
- Streitbeilegung: Ist ein Schiedsgericht vereinbart? Das kann bei Problemen teurer werden als normale Gerichtsverfahren.
Vorteile & Nachteile: Für wen lohnt sich ein Generalübernehmer?
Vorteile des Generalübernehmer-Modells
✅ Ein Ansprechpartner für alles
Sie führen keine endlosen Telefonate mit 15 verschiedenen Handwerkern. Bei Problemen, Fragen oder Änderungswünschen wenden Sie sich an eine Person.
✅ Termin- und Kostensicherheit
Der Generalübernehmervertrag enthält feste Termine und Preise. Verzögerungen einzelner Nachunternehmer sind nicht Ihr Problem – der GÜ muss liefern oder haftet.
✅ Klare Haftungsstruktur
Egal ob Planungsfehler, Ausführungsmangel oder Koordinationsproblem – der Generalübernehmer haftet gesamtschuldnerisch.
✅ Minimaler Zeitaufwand
Ideal für Unternehmer, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen statt auf Baustellenmanagement.
✅ Professionelle Bauabwicklung
Erfahrene Generalübernehmer haben eingespielte Nachunternehmer-Netzwerke, kennen alle Fallstricke und können Probleme antizipieren.
Nachteile & Herausforderungen
❌ Höhere Kosten durch GÜ-Zuschlag
Der Generalübernehmer berechnet logischerweise eine Marge auf die Nachunternehmerleistungen. Das verteuert das Projekt gegenüber Eigenregie.
❌ Weniger Einfluss auf Details
Sie können nicht jeden Handwerker selbst auswählen. Der GÜ entscheidet, mit wem er arbeitet. Das kann für Sie aber Vorteile haben.
❌ Abhängigkeit von einer Firma
Wenn der Generalübernehmer in Schieflage gerät oder zahlungsunfähig wird, steht Ihr Projekt still. Setzen Sie auf etablierte Partner wie Padberg Projektbau.
❌ Standardisierte Lösungen
Viele GÜ arbeiten mit Standardprodukten und -lösungen. Individuelle Sonderwünsche werden teurer.
Für wen lohnt sich ein Generalübernehmer?
Ein Generalübernehmer ist ideal für:
- Gewerbliche Bauherren ohne Bau-Erfahrung
- Industriehallen, Werkstatthallen, Logistikhallen
- Projekte mit festem Fertigstellungstermin
- Bauherren, die sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren wollen
- Komplexe Projekte mit vielen Gewerken
- Generalübernehmer Sanierung bei Bestandsimmobilien
Weniger geeignet für:
- Bauherren mit viel Zeit und Bau-Erfahrung
- Sehr kleine Projekte unter 100.000 €
- Bauvorhaben mit extrem individuellen Anforderungen
- Sehr knappe Budgets (Eigenleistung günstiger)
Fazit: Wann lohnt sich der Generalübernehmer wirklich?
Der Generalübernehmer ist die richtige Wahl, wenn Sie Sicherheit, Zeitersparnis und professionelle Abwicklung höher bewerten als absolute Kostenminimierung. Besonders bei gewerblichen Projekten wie dem Generalübernehmer Bau von Industriehallen, Werkstätten oder Logistikzentren überwiegen die Vorteile deutlich.
Die Investition in einen erfahrenen Generalübernehmer rechnet sich durch:
- Vermeidung teurer Planungsfehler
- Professionelle Koordination ohne Verzögerungen
- Klare Haftung ohne Schnittstellenrisiken
- Ihre Zeitersparnis für das Kerngeschäft




